Donnerstag, 20.06.2013 Home

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines und Geltungsbereich
2. Eigentumsvorbehalt
3. Widerrufs- und Rücktrittsrecht
4. Leistungspflichten von Clusternet Austria
5. Rechte Dritter
6. Pflichten des Clustermitglieds
7. Serververfügbarkeit
8. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen und Preise
9. Leistungsverweigerung und Sperrung durch Clusternet Austria
10. Vertragsdauer und Kündigung
11. Haftung und Haftungsfreistellung
12. Datenschutz und Geheimhaltung
13. Immaterialgüterrechte
14. Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel


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§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich
1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Bestandteil eines jeden Vertrages mit MEDIALL Internet Solutions (Institut zur Förderung ökonomischer Netzwerke, Projekt Clusternet Austria), Riegelberg 97a, A-7542 Gerersdorf, Telefon 03328 32850, Email: office@clusternet.at (im folgenden kurz „Clusternet Austria“ genannt) und seinen Geschäftspartnern und Mitgliedern des Netzwerks Clusternet Austria (nachstehend Mitglied genannt). Soweit das Mitglied Kaufmann im Sinne des HGB ist, gelten diese auch für alle zukünftigen Geschäfte.
2. Vertragliche Beziehungen, die im Zusammenhang mit Leistungen und Lieferungen von Clusternet Austria zwischen seinen Mitgliedern und Drittanbietern (z.B. Messeveranstalter, Medien) entstehen, unterliegen daneben den Bedingungen dieser Drittanbieter.
3. Abweichende Regelungen oder Vereinbarungen zu den hier getroffenen Vereinbarungen sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von Clusternet Austria wirksam. Darüber hinaus bedürfen alle Änderungen der Schriftform.
4. Clusternet Austria ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter http://www.clusternet.at/agb einzusehen.
5. Mitglieder erhalten in ihrem passwortgeschützten Mitgliederbereich „MyClusternet“ Kenntnis von etwaigen Änderungen. Widerspricht das Mitglied den geänderten AGB nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen, so erhalten die neuen AGB seine Wirksamkeit. Die Wirksamkeit erstreckt sich dann auf zukünftige und auf bestehende Verträge.


§ 2 Eigentumsvorbehalt
1. Clusternet Austria behält sich das Recht vor, den Antrag auf Abschluss des Vertrages nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2. Alle gelieferten Waren und Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von Clusternet Austria.
3. Kommt ein Mitglied mit Zahlungen in Verzug, ist Clusternet Austria berechtigt, die Mitgliedschaft auf Zeit unbefristet oder gänzlich einzustellen, soweit diese Maßnahme dem Mitglied mit angemessener Frist angekündigt wurde.


§ 3 Mitgliedschaft
1. Jeder Teilnehmer, der entlang der Wertschöpfungskette eines vorhandenen Clusters arbeitet, kann Mitglied im Netzwerk Clusternet Austria werden.
2. Nach einer Testphase von 6 Monaten, in denen der Teilnehmer die volle Funktionalität des Netzwerks kostenlos nutzen kann, kann er sich für eine kostenpflichtige Verlängerung oder eine Deaktivierung der Mitgliedschaft entscheiden.


§ 4 Pflichten von Clusternet Austria
1. Die Pflichten zur Leistung von Clusternet Austria ergeben sich jeweils aus diesen AGB, den Leistungsbeschreibungen jeweiliger Produkte und den Verträgen, die mit dem Mitglied unter Hinweis auf diese AGB geschlossen wurden.
2. Auf kostenlose Zusatzleistungen, die auf der Webseite von Clusternet Austria angeboten werden, sofern sie zur Zeit des Vertragsabschlusses bestehen, hat das Mitglied keinerlei Erfüllungsanspruch. Clusternet Austria ist berechtigt, jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Ankündigung diese Leistungen einzuschränken oder ganz einzustellen oder in entgeltpflichtige Leistungen umzuwandeln. Das Mitglied ist von von Clusternet Austria darauf mit angemessener Frist hinzuweisen. Dazu ist die elektronische Form (eMail und/oder Ankündigung im Mitgliederbereich MyClusternet unter http://www.clusternet.at) als hinreichend vereinbart.


§ 5 Rechte Dritter
1. Soweit das Mitglied im Rahmen auf von Clusternet Austria zur Verfügung gestellten Plattformen und Medien (insbesondere Internet, Print) eigene Angebote veröffentlicht, hat das Mitglied sicherzustellen, dass er weder gegen österreichisches Recht noch gegen das Recht - insbesondere Urheberrecht, Datenschutzrecht und Wettbewerbsrecht seines Heimatlandes verstößt.
2. Clusternet Austria behält sich vor, vom oder im Auftrag des Mitglieds gespeicherte Internetseiten jederzeit bis zu einer Klärung zu sperren, insbesondere wenn Clusternet Austria durch staatliche Organe dazu aufgefordert wird.
3. Sollte das Mitglied die Unbedenklichkeit der Inhalte bedenkenlos nachweisen, wird Clusternet Austria die entsprechenden Seiten wieder freischalten.


§ 6 Pflichten des Mitglieds
1. Das Mitglied versichert, dass alle von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Über eine Veränderung der Stammdaten (Adresse, externe eMail und Bankverbindungen) wird das Mitglied Clusternet Austria unverzüglich in Kenntnis setzen.
2. Erhält das Mitglied Zugangsdaten und Kennworte, wird er diese mit größter Sorgfalt aufbewahren, um Missbrauch zu verhindern. Das Mitglied ist ausdrücklich angehalten, die Kennworte regelmäßig zu wechseln. Sobald das Mitglied davon Kenntnis erlangt, dass seine Zugangsdaten einem unbefugten Gebrauch ausgesetzt werden oder diese Dritten zugänglich geworden sind, wird er Clusternet Austria sofort informieren.
3. Das Mitglied ist für die Inhalte seiner Einträge, insbesondere Einträge in der Clusterbörse und seiner Firmenpräsentation selbst verantwortlich und wird die Unternehmensdaten stets aktuell halten.
4. Das Mitglied versichert, die Infrastrukturen von Clusternet Austria und seiner Partnerunternehmen nicht missbräuchlich zu nutzen. Dies gilt für unbefugtes Eindringen auf andere Domainbereiche, für Portscanning, Hacking, wie für das unaufgeforderte Versenden von elektronischen Mails (SPAM), für die Bereitstellung illegaler Inhalte (z.B. Musikpiraterie, Softwarepiraterie, Kinderpornografie) und/oder fanatische, politisch extremistische rechtswidrige oder rechtlich bedenkliche Inhalte ebenso.
5. Das Mitglied verpflichtet sich, die von Clusternet Austria zur Verfügung gestellte Infrastruktur, insbesondere Server nicht in unzumutbarer Weise zu belasten.
6. Verstöße gegen die Nutzungsbestimmungen und die Vereinbarungen der AGB können zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft aus wichtigem Grund und/oder Stellung von Schadensersatzforderungen seitens von Clusternet Austria führen.


§ 7 Serververfügbarkeit
1. Clusternet Austria versichert, die Verfügbarkeit so hoch wie möglich zu halten. Clusternet Austria übernimmt keinerlei Haftung, soweit sich mögliche Störungen der Verfügbarkeit dem Einfluss von Clusternet Austria entziehen (Verschulden Dritter, höhere Gewalt).
2. Monatlich kann 1 % der Betriebszeit für Wartungsarbeiten aufgewendet werden, für diese Zeit wird keine Verfügbarkeit zugesichert.
3. Clusternet Austria ist berechtigt, jederzeit neuere und oder andere Technologien, Verfahren und Server zur Erbringung seiner Leistungen einzusetzen, soweit dies dem Mitglied zumutbar ist und keine Nachteile entstehen oder dies nicht ausdrücklich in schriftlicher Form dem Mitglied abweichend versichert wurde.


§ 8 Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen und Preise
1. Für Leistungen und Warenlieferungen von Clusternet Austria an das Mitglied, die sich aus dem Vertrag ergeben, sind die aktuellen Preislisten maßgeblich. Die angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Rechnungen von Clusternet Austria sind nach Rechnungslegung sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit nicht anders angegeben oder schriftlich vereinbart.
3. Gerät ein Mitglied in Zahlungsverzug, schuldet er ab Fälligkeitszeitpunkt einen Verzugszins in Höhe von 10% per anno. Im Falle des Zahlungsverzugs ist Clusternet Austria berechtigt, kostenpflichtige Mahnungen mit einer Mahngebühr von 5 Euro pro Mahnung auszustellen.
4. Das Mitglied trägt alle Kosten, die durch eine nicht eingelöste oder zurückgegebene Lastschrift entstehen, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 Euro. Das Mitglied hat den Betrag der Forderung zuzüglich der angefallenen Kosten und Bearbeitungsgebühren innerhalb von 7 Tagen auf eines der angegebenen Konten von Clusternet Austria zu überweisen.
6. Bei Überweisungen aus dem Ausland hat das Mitglied gegebenenfalls eigene und als auch fremde Bankspesen zu bezahlen, zusätzlich zum Rechnungsbetrag. Sind diese Kosten dem Mitglied nicht bekannt oder nicht in voller Höhe bekannt, oder wird der Rechnungsbetrag um die Höhe der Bankspesen gemindert gutgeschrieben, so hat das Mitglied den Fehlbetrag binnen 7 Tagen nachzuüberweisen, beginnend ab dem Tag, ab dem es ihm möglich gewesen wäre, dies zu bemerken.
7. Clusternet Austria erstellt alle Rechnungen in elektronischer Form (PDF-Datei per eMail). Auf Wunsch kann das Mitglied zusätzlich eine gedruckte Rechnung erhalten.
8. Clusternet Austria räumt sich das Recht ein, bis spätestens 2 Monate vor Vertragsablauf den Vertragspartner von einer eventuellen Preisänderung in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall verlängert sich die Kündigungsfrist um einen weiteren Monat.


§ 9 Leistungsverweigerung und Sperrung durch Clusternet Austria
1. Clusternet Austria ist berechtigt, jedwede Leistung gegenüber dem Mitglied zu verweigern, wenn das Mitglied sich mit der Zahlung einer Rechnung mehr als 4 Wochen im Rückstand befindet. Verweigert Clusternet Austria Leistungen aus diesem Grunde, begründet dies kein Recht auf Minderung seitens des Mitglieds.
2. Clusternet Austria ist berechtigt, Leistungen einzuschränken oder zu verweigern, sofern sie von einer verschlechterten Vermögenslage des Mitglieds erfährt und kann die weitere Erbringung von einer entsprechenden Sicherheit in Form einer Vorauszahlung abhängig machen.
3. Sollte das Mitglied gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen, ist Clusternet Austria berechtigt, seine Leistungen einzuschränken oder auszusetzen.
4. Eine Sperrung oder Einschränkung stellt keine Beendigung des Vertragsverhältnisses dar und entbindet das Mitglied weder von seiner Leistungspflicht noch von anderen Pflichten (z.B. Haftungspflicht).


§ 10 Vertragsdauer und Kündigung
1. Der Mitgliedschaftsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und beginnt mit dem Datum der Anmeldung. Er läuft vorerst für sechs Monate (kostenlose Mitgliedschaft) und verlängert sich anschließend jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht innerhalb der Kündigungsfrist von einer der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Eine Kündigung ist ohne Angabe von Gründen möglich.
2. Für die ordentliche Kündigung ist eine Frist von einem Monat vor Vertragsablauf ausschlaggebend. Diese Frist gilt für das Mitglied und Clusternet Austria gleichermaßen. Das Recht des Mitglieds und von Clusternet Austria zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Clusternet Austria kann insbesondere dann von diesem Recht Gebrauch machen, wenn das Mitglied schuldhaft gegen eine oder gegen mehrere in dieser Vereinbarung geregelten Pflichten oder Pflichten aus dem geschlossenen Vertrag verstößt.
3. Die Vertragsparteien unterlassen nach Wirksamkeit der Kündigung unverzüglich jedwede Nutzung und Verwendung der Immaterialgüterrechte der jeweils anderen Vertragspartei. Clusternet Austria entfernt unverzüglich partnerbezogene Daten (insbesondere Einträge in der Clusterbörse bzw. die Unternehmenspräsentation) von ihrem lnternetportal.


§ 11 Haftung und Haftungsfreistellung
1. Clusternet Austria haftet für vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführte Schäden, maximal bis zu Höhe des Auftragswertes. Die Haftung bei Personenschäden bleibt hiervon unberührt. Gleiches gilt für die Haftung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen. Diese Regelung gilt für Clusternet Austria und alle Mitarbeiter von Clusternet Austria sowie für alle im Auftrag von Clusternet Austria handelnden und bestellten Erfüllungsgehilfen.
2. Clusternet Austria haftet nicht für technische Fehler und eventuelle Schäden durch Computerkriminalität, die an den Computersystemen, mit denen Clusternet Austria zusammenarbeitet, unmittelbar oder im weiteren Verlauf auftreten können.
3. Die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden sowie Schäden aus entgangenem Gewinn sind grundsätzlich ausgeschlossen.
4. Das Mitglied verpflichtet sich, Clusternet Austria im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Mitglieds oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.


§ 12 Datenschutz und Geheimhaltung
1. Die Vertragspartner bewahren für alle Informationen und Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertragsverhältnis stehen, Stillschweigen. Ebenfalls verpflichten sie sich zur Geheimhaltung der Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Vertragspartei, die ihnen aufgrund der gegenständlichen Zusammenarbeit bekannt werden.
2. Die Pflicht zur Geheimhaltung bleibt auch nach Vertragsbeendigung aufrecht.
3. Clusternet Austria verpflichtet sich, Unterlagen, Daten und Informationen des Mitglieds sorgfältig aufzubewahren.
4. Die Vertragsparteien sind im Sinne des Schutzes personenbezogener Daten der jeweiligen Mitglieder verpflichtet, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes, einzuhalten. Bei Verstößen gegen diesbezügliche gesetzliche Bestimmungen durch eine Vertragspartei wird diese die jeweils andere Vertragspartei im Falle einer Inanspruchnahme schad- und klaglos halten.
5. Clusternet Austria ist zur Kontaktaufnahme per Fax, E-Mail, Telefon und SMS gemäß §107 TKG berechtigt.


§ 13 Immaterialgüterrechte
1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Immaterialgüterrechte (z.B. Marken und Muster) der jeweils anderen Vertragspartei nur im Rahmen dieser Vereinbarung und allfälliger einvernehmlich festgelegter Aktivitäten zu nutzen. Für jede darüber hinausgehende Nutzung der Immaterialgüterrechte ist die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei notwendig.
2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Marken und das Logo der jeweils anderen Partei nur in der registrierten oder angemeldeten Form zu verwenden, werden also die Verwendung jeglicher Abwandlungen der Marken unterlassen. Die Vertragsparteien werden einander zu diesem Zweck zu Beginn der Kooperation alle notwendigen Unterlagen in geeigneter Weise zur Verfügung stellen und auch im Falle einer notwendigen Aktualisierung neue, jeweils aktualisierte Unterlagen beibringen.
3. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Marken der jeweils anderen Vertragspartei ebenso wie damit verwechslungsfähige Zeichen - gemessen an den bestehenden Registrierungen - nicht für andere Waren/Dienstleistungen und/oder nicht in anderen Ländern im eigenen Namen anzumelden.


§ 14 Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel
1. Es findet ausschließlich das Recht der Republik Österreich Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Güssing.
2. Sollte eine Bestimmung oder sollten mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden oder sich als undurchführbar erweisen oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An dieser Stelle der unwirksamen und/oder undurchführbaren Bedingung und/oder der Lücke tritt ersatzweise eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Bestimmung, welche beide Parteien getroffen hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der Bestimmungen gekannt hätten.


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Über Clusternet Austria

Das Wirtschaftsnetzwerk Clusternet Austria (http://www.clusternet.at) stellt gemeinsam mit seinen Projektpartnern österreichischen Unternehmen eine unternehmensorientierte Kommunikationsplattform mit dem Ziel zur Verfügung, die Bildung von Branchenclustern und unternehmensübergreifenden Projekten zu fördern. Die Kombination aus Leistungspräsentation und Clusterbörse ermöglicht allen teilnehmenden Unternehmen, die zahlreichen Vorteile von Cluster-Kooperationen zu nutzen.

Durch die Clusterbildung gewinnt die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Österreich an Attraktivität für Investoren und Kunden aus dem In- und Ausland . Das Angebot von Clusternet Austria wird ständig ergänzt und stellt einen Querschnitt durch die österreichische Unternehmenslandschaft dar.

Das Clusternet Buch
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